Der Berufsbildungsbereich dient zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben der WfbM oder des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Dementsprechend werden berufs- und persönlichkeitsfördernde Bildungsmaßnahmen durchgeführt sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten festgestellt bzw. gefördert.
Das Angebot der WfbM steht offen für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen, „… die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können …“ (§ 219 SGB IX)
Die Kosten werden in der Regel von der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft getragen. Die Teilnehmer im Berufsbildungsbereich sind während des gesamten Bildungsprozesses sozialversichert.
Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren oder Angebot können Sie gerne mit der Leitung der beruflichen Bildung Kontakt aufnehmen.
Wir sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV durch die Zertifizierungsstelle des TÜV Süd zertifiziert. Das aktuelle Zertifikat finden Sie hier: