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Bewohnervertretung

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Die Aufgaben der Bewohnervertretung ergeben sich aus dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Einrichtung.
Die Bewohnervertretung trifft sich mit ihrer Vertrauensperson zu regelmäßigen Sitzungen. Ebenfalls findet einmal im Jahr eine Bewohnerversammlung statt, um die Anliegen der Bewohner zu klären.

Aufgaben der Bewohnervertretung

  • Anregungen und Beschwerden der Bewohner entgegen nehmen und an die Einrichtungsleitung weitergeben
  • Mitwirkung bei der Organisation von Festen
  • Integration neuer Bewohner
  • Mitwirkung an der Verpflegungsplanung
  • Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit, z.B. Feuerwehrübung oder Erste Hilfe-Kurs

Vorsitzender der Bewohnervertretung: Tobias Bahl
Vertrauensperson: Kathrin Freiberg

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