Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 01.01.2017 sind die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verbessert worden. Eine wesentliche Rolle spielt hier die Frauenbeauftragte. Sie soll eine geschlechtsspezifische Diskriminierung verhindern und die Interessen der in der WfbM beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung vertreten.
Am 28. Oktober 2021 fanden die Neuwahlen statt. Susanne Müller übernimmt das Amt der der Frauenbeauftragten in den Nordschwäbischen Werkstätten GmbH, Jaqueline Reger ist ihre Stellvertreterin.