Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 01.01.2017 sind die Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verbessert worden. Eine wesentliche Rolle spielt hier die Frauenbeauftragte. Sie soll eine geschlechtsspezifische Diskriminierung verhindern und die Interessen der in der WfbM beschäftigten Frauen gegenüber der Werkstattleitung vertreten.
Verena Wahl hat das Amt der Frauenbeauftragten in der Nordschwäbischen Werkstätten GmbH inne. Susanne Müller ist ihre Stellvertretung.